Malerdienste sind steuerlich absetzbar!

Wussten Sie schon, dass bei Schönheitsreparaturen und kleinen Ausbesserungsarbeiten 20% der Gesamtsumme von der persönlichen Steuerbelastung abgezogen werden können?
Bis zu 600 Euro im Jahr erstattet Ihnen das Finanzamt, wenn Sie Leistungen wie das Anstreichen und Tapezieren von Wänden und Decken, sowie das Streichen von Heizkörpern, Rohren oder Fußböden in Anspruch nehmen (§35 Abs. 2 EStG).
Weitere Informationen über die Steuererleichterungen können Sie sich auf der Website der Leipziger Handwerkskammer im Bereich Steuer herunterladen.

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